Begutachtung nach § 6 WaffG

Begutachtung Sportschützen

Begutachtung Jäger

  • Begutachtung von Sportschützen, die unter 25 Jahre alt sind und eine Waffe nach § 14 Abs. 1 Satz 2 (großkalibrige Waffen) erwerben wollen (Begutachtung nach § 6 Abs. 3 WaffG).
  • Begutachtung von Sportschützen, die über 25 Jahre alt sind, die ein Gutachten zur persönlichen Eignug (Begutachtung nach § 6 Abs. 2 WaffG) beibringen müssen.
  • Begutachtung von Jägern, die der zuständigen Behörde ein Gutachten zur persönlichen Eignug (Begutachtung nach § 6 Abs. 2 WaffG) beibringen müssen.

Rechtliche Grundlagen

  • § 6 WaffG (Waffengesetz) persönliche Eignung
  • § 4 AWaffV (Allgemeine Waffengesetz-Verordnung)

meine Qualifikation hierfür

  • Fachpsychologin für Rechtspsychologie (BDP/ DGPs)
  • Approbierte Psychotherapeutin (in Verhaltenstherapie)
  • Eintragung ins Expertenregister zur Begutachtung nach dem § 6 Waffengesetz bei der Deutschen Psychologen Akademie
  • Besonderen Sachkunde im Waffenrecht gemäß § 7 WaffG
  • Begutachtungstätigkeit seit 2010 zur Frage der Schuldfähigkeit nach § 20, 21 StGB, der Unterbringung nach § 63, 64 StGB, forensische Prognosebegutachtung nach § 16 Abs. 3 Maßregelvollzugsgesetz, sowie nach § 6 WaffG
  • Ich erstelle im Auftrag des Klienten wissenschaftlich begründete, neutrale, objektive Gutachten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich aus Neutralitätsgründen keine Aufträge von Klienten annehme, die mir persönlich bekannt sind.

Zur Beantwortung von Fragen zum konkreten Ablauf der Begutachtung kontaktieren Sie mich bitte unter: 0049 151 26 34 38 79